Osnabrück – Eine Behörde hatte einen Rocker welcher seit 20 Jahren im Besitz dieser war den Waffenschein entzogen, worauf dieser eine Klage einreichte.
Das Gericht entschied, die Behörde habe zu recht gehandelt:
Der Mann besitze wegen seiner Mitgliedschaft in dem Rocker-Club nicht die erforderliche „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“
Mitglieder eines Rockerclubs dürfen somit auch als Sportschützen oder Jäger keine Waffen besitzen. Das hat das Verwaltungsgericht Osnabrück entschieden und damit den Antrag eines Mitgliedes der Bandidos abgewiesen (Az. 6 B 56/15).
Die zuständige Behörde hatte dem Mann, der Inhaber eines Jagdscheins und seit 20 Jahren Mitglied eines Sportschützenclubs ist, die Waffenbesitzkarten für fünf Gewehre und zwei Handfeuerwaffen sowie den Waffenschein entzogen.
Dass der Kläger als langjähriger Mitarbeiter einer öffentlichen Einrichtung bisher weder waffen- noch strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, spiele dabei keine Rolle.
Von Mitgliedern der Bandidos gingen nämlich gehäuft Straftaten unter zum Teil erheblicher Gewaltanwendung» aus, stellte das Gericht fest.
Der Club strebe ebenso wie andere Rockergruppen territorialen und finanziellen Machtzuwachs innerhalb der Rockerszene an und versuche dies regelmäßig mit Gewalt durchzusetzen. Die gewaltsame Austragung von Konflikten sei wesensprägendes Strukturmerkmal der Bandidos, das sich bei jedem ihrer Mitglieder zu jedem Zeitpunkt aktualisieren kann. Die Behauptung des Klägers, er sei inzwischen kein Mitglied der Bandidos mehr, hält das Gericht für unglaubhaft.
Somit begründete das Gericht ihr Urteil, mit reinen Vermutungen und Spekulationen.
Für die deutsche Rechtsprechung ein schlag ins Gesicht.
„Für die deutsche Rechtsprechung ein Schlag ins Gesicht“ … so ist es auch zu sehen!
Da die deutsche Rechtssprechung nicht statisch sondern dynamisch ist, lässt sie unter der Einbeziehung und Würdigung sowohl vielfältiger Umstände als auch auf den Einzelfall hin bezogenen, einen erheblichen Interpretationsspielraum zu.
Diesen in einem Richterurteil explizite zu begründen ist Aufgabe der Justiz. Da der jeweilige Richter neutral, unparteiisch und nur dem Recht und Gesetzt verpflichtet zu sein hat, er aber als Person und Individuum streng genommen was die Neutralität, Unparteilichkeit anbelangt, durchaus an seine persönlichen Grenzen stößt, kommt es doch häufig zu Urteilen, die den offensichtlichen Anschein erwecken, dass hier alles andere als neutral, unparteiisch und Gerechtigkeit gegen Jedermann gesprochen wurde.
Gruß mit Respekt, Steppenwolf
Das kann man so sehen, Wolf, ich denke auch, dass da manchmal persönliche Befindlichkeiten eine Rolle spielen.
Mit reiner, emotionsloser Logik ist das oftmals nicht zu verstehen.
ja Wolf… aber es gibt immer nochmal eine höhere Instanz!
Das kommt immer darauf an, Sprouchmasster.
Wenn es um Staatsräson geht, sind die Instanzen in der Regel geleichgeschaltet.
danke für die Info @Ice
Ja gerne doch. zwink